Wir bieten Mandanten aus den Branchen Healthcare und Life Sciences eine umfassende Beratung in allen einschlägigen rechtlichen Fragestellungen. Hierzu gehören Fragen des Heilmittelwerberechts, der klinischen Prüfungen, der Marktzulassung und des Markzugangs sowie der Produkthaftung.
Regelmäßig beraten wir strategische Investoren und Finanzinvestoren zusammen mit anderen Kanzleien bei Unternehmenskäufen. Im Rahmen von Unternehmenskäufen prüfen wir im Fokus die regulatorischen und vertragsrechtlichen Aspekte der involvierten Arzneimittel und Medizinprodukte.
Ferner bieten wir unseren Mandanten maßgeschneiderte Inhouse-Seminare und Workshops zu allen relevanten Themen rund um ihr Unternehmen an, etwa zu klinischen Prüfungen, zur Heilmittelwerbung, zur Produkthaftung oder zu Liefer- und Vertriebsfragen.
Darüber hinaus können wir auf ein umfassendes Netzwerk zurückgreifen, um auch Rechtsfragen aus benachbarten Rechtsgebieten wie beispielsweise Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht oder Kartellrecht in unsere Beratung mit einzuschließen.
Wir beraten eine Vielzahl von Mandanten aus dem Ausland und sind auch für grenzüberschreitende Rechtsfragen der richtige Ansprechpartner.
Als Mitglied der Alliance of European Life Sciences Law Firms – AELSLF können wir auf ein internationales Team von spezialisierten Anwälten zurückgreifen, die in wichtigen europäischen Märkten tätig sind.